Zugang für Jugendliche zu leicht: Porno-Portale scheitern vor Gericht
"Sind Sie wirklich 18?" Ein Klick genügt, um die Jugendsperre bei Pornoportalen wie PornHub oder xHamster zu umgehen. Jetzt werden strengere Maßnahmen wahrscheinlich. Ein neues Urteil hat einer Beschwerde von Medienaufsehern in letzter Instanz Recht gegeben.
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hat Beschwerden von zwei Pornoportalen aus Zypern gegen ein Verbreitungsverbot pornografischer Internetangebote in Deutschland abgewiesen. Damit bestätigte das Gericht in zweiter und letzter Instanz Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Düsseldorf. Dieses hatte der Landesanstalt für Medien NRW recht gegeben, die zum Schutz von Kindern und Jugendlichen gegenüber den zypriotischen Gesellschaften insgesamt drei Internetangebote beanstandet hatte. Die Medienaufseher untersagten deren weitere Verbreitung in Deutschland, solange die pornografischen Inhalte nicht entfernt würden oder sichergestellt werde, dass nur Erwachsene Zugang zu diesen erhielten.
